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01 Feb
01Feb

Passend zu den Debatten um Atomstrom und grüne Energie rückt Windkraft in den Fokus des Interesses: Am 26.01.22 legte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) den  ersten Entwurf des neuen Flächenentwicklungsplans Offshore (FEP) vor. Offshore soll den Ausbau der Windenergie auf See regeln – und verstößt dabei gegen die 2021 erteilte Zusagen  aus dem Fortschreibungsprozess zur marinen Raumordnung. Denn in Nord- und Ostsee ist der Arten- und Naturschutz so dringend wie noch nie: Die Schweinswalpopulation wird immer kleiner, auch streng geschützte Vögel wie Basstölpel, Seetaucher und Trottellummern sind betroffen: Ihr Lebensraum schwindet mehr und mehr. Der nun vom BSH vorgelegte FEP-Entwurf sieht die Produktion von bis zu 57,5 Gigawatt Offshore-Windenergie auf dem Meer vor – damit ignoriert er bekannte Naturschutzkonflikte und setzt sich über Zusagen aus dem vergangenen Jahr hinweg. 

Doch nicht nur das: Gegen Deutschland läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Auch scheint mit dem nun vorangetriebenen Ausbau der Windenergie das seit 2013 geltenden Schallschutzkonzept nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die vormals festgelegten 5,5 km Abstandsregeln der Windräder, um die Beeinträchtigung von Lebensräumen und Natur- wie Artenschutz nicht weiter zu riskieren, sind im Entwurf nicht vermerkt. 

Der Präsident des Naturschutzbunds Deutschland e.V. (NABU) Jörg-Andreas Krüger stellt klar: „Im Entwurf des BSH wird immer mehr Windenergie in die ohnehin überlastete Nordsee gepresst. Keine gute Entscheidung, wenn so wissenschaftlich abgesicherte Abstandsregeln aufgelöst und Schutzgebietsziele gefährdet werden. Klima- und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“  NABU fordert in einer Stellungnahme den stufenweisen Ausbau der Windenergie, auf Grundlage des WindSeeG sowie die Beibehaltung der naturschutzfachlichen Abstandsregeln zu Schutzgebieten und einen stärkeren Fokus auf Flächensparsamkeit und technische Innovation. 

Auf ihrer Website schreibt der NABU: „Der NABU kritisiert insbesondere das Vorgehen des BSH und erinnert an den Prozess um die marine Raumordnung im vergangenen Jahr. Dort wurden Lösungen für widerstreitende Wirtschafts- und Naturschutzinteressen in die nachgeordnete Planungsebene, also den FEP verlagert, darunter auch die Abstandsregeln. Die damals von Umweltverbänden und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) geäußerten naturschutzfachlichen Bedenken wurden größtenteils vom BSH abgewiesen, mit Verweis auf das notwendige Ausbauziel von 40 Gigawatt bis 2040 nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).“ 

Wie sieht es also aus mit dem viel gelobten „Ökostrom“? Kann Windenergie überhaupt als "öko" angepriesen werden?


MF

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